Der Bericht des Hessischen Rechnungshofs über die Prüfung der Gutachter- und Beratungsaufträge bei den Staatsanwaltschaften zeigt ein generelles Versagen der Kontrollmechanismen in der Generalstaatsanwaltschaft und im Justizministerium in den letzten Jahren auf.
Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, sagte dazu am Freitag in Wiesbaden:
„Während der neue Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck im gestrigen Rechtsausschuss von einer Katastrophe im Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B. sprach, fehlte den schwarzgrünen Regierungsparteien jegliches Problembewusstsein. Sie warfen im Gegenzug der Opposition vor, die Ermittlungen zu behindern.
Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, wie die kleine und große Innenrevision über Jahre hinweg nicht durchgeführt wurde, ein Vier-Augen-Prinzip gar nicht erst vorhanden war und somit jegliche Kontrollinstanzen fehlten. Dafür trägt sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als Behördenleitung die Verantwortung, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, als auch die schwarzgrüne Landesregierung. Das Justizministerium ist ebenso seiner Verantwortung als Kontrollinstanz, wie bspw. bei der Überwachung über die Durchführung der Innenrevision, nicht nachgekommen. Man könnte behaupten, sie sind sehenden Auges ins Unglück gerannt. Denn aus den Prüfungsmitteilungen ergibt sich, dass der Skandal verhindert hätte werden können, wenn eine Kontrolle stattgefunden hätte. Zumindest hätten die Schäden geringer ausfallen können. So hat sich aber eine Behörde in der Behörde etabliert, die über viele Jahre hinweg unkontrolliert ihren kriminellen Machenschaften nachgehen konnte. Mehr als richtig ist es, dass die für alle Beschäftigten des Landes geltende Richtlinie zur Vermeidung der Korruption mittlerweile auch bei den Staatsanwaltschaften Anwendung findet. Jedoch hätte an deren Anwendbarkeit von Anfang an niemand ernstlich Zweifel haben dürfen.
Mittlerweile soll es sich um einen Gesamtschaden von 10 Mio. Euro handeln. Bei dem entstandenen Schaden geht es aber nicht nur um den Schaden für die Staatskasse, sondern auch um Prozessbeteiligte, die zu Unrecht mit den überzogenen Gutachten zur Kasse gebeten worden sind. Es bleibt die Frage offen, wer für den entstandenen Schaden des Landes und damit der Steuerzahlenden zur Rechenschaft gezogen werden kann?“