Eine wehrhafte Demokratie ist elementar für unseren Rechtsstaat

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute über den Antrag der SPD-Fraktion debattiert, mit dem die Justizministerin aufgefordert wird, den Einsatz der so genannten Richteranklage gegen einen hessischen Verwaltungsrichter zu prüfen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, sagte in der Plenardebatte am Mittwoch:

„Mit unserem Antrag zur Richteranklage wollen wir einen Prozess anstoßen, wir wollen nichts weniger als die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie sicherstellen. Unser Rechtsstaat hat immer wieder mit Fällen zu tun, bei welchen die Verfassungstreue von Beamt*innen, Staatsanwält*innen oder sogar Richter*innen in Frage gestellt werden kann. Was aber passiert mit diesen Personen und wie kann unser Rechtsstaat hier reagieren? Zuletzt ist genau diese Frage in Sachsen aufgekommen, wo die vermeintlich wehrhafte Demokratie dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und beurlaubten Richter Jens Maier kampflos das Feld zu überlassen scheint.

Dies darf in Hessen nicht passieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Befangenheit eines Richters am Verwaltungsgericht Gießen zwingt uns zum Handeln. Denn wie schon Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, formulierte: ‚Es genügt nicht, dass ein Richter formaldemokratisch urteilt, sondern sein Urteil muss von den Wertmaßstäben, die den Kern der Demokratie ausmachen, getragen sein.‘ Unsere Verfassung sieht daher für Richter*innen eine besondere über das allgemeine Beamtenrecht hinausgehende Regelung gemäß Art. 98 GG vor.

Wir fordern in unserem Antrag, dass die Ministerin im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss tätig wird. Es geht nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Urteil, sondern vielmehr um die langen Ausführungen des H. zum Themenkomplex der Migration, mit welchen er die Wahlplakataussage der NPD ‚Migration tötet‘ für empirisch belegt und richtig hält. Das ist ungeheuerlich! Deshalb planen wir, mit dem Antrag den Vorgang der Richteranklage anzustoßen. Das abschließende Urteil gebührt selbstverständlich dem Bundesverfassungsgericht. Die Richteranklage ist hierfür der einzig richtige Weg.

Ministerin Kühne Hörmann versteckt sich derweil hinter Ihrer eigenwilligen Interpretation der richterlichen Unabhängigkeit und verwechselt sie mit Unantastbarkeit. Doch gerade Art. 127 der Hessischen Verfassung fordert sie auf, tätig zu werden. Es ist ihre amtseidliche Pflicht, auch insoweit unsere Verfassung zu verteidigen und zu schützen. Die Richteranklage mit den sinnvollerweise hohen Hürden an das Verfahren soll einem Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wehren. Die Macht, die durch die richterliche Unabhängigkeit dem Richter vom Volk verliehen wird, verlangt die unbedingte Treue zur Verfassung, ihren Werten und insbesondere ihren unabänderlichen Grundrechten. Wer dies nicht garantieren kann oder will, dem darf diese Macht nicht verliehen werden oder weiterhin verliehen sein. Und darum geht es hier um unsere wehrhafte Demokratie – um nicht mehr und nicht weniger.“