Zum zweiten Mal wird das Hessische Bibliotheksgesetz mit geringfügigen Änderungen verlängert.
Die Kritik, die in der Anhörung offenbar wurde, gilt vor allem der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken. Als freiwillige Aufgabe bleibt die Finanzierung vor allem bei den Kommunen. Die Unterstützung durch das Land ist eine Kann-Bestimmung, abhängig von der Haushaltslage. Hier setzt aber die Landesregierung die Prioritäten.
„Eine verlässliche Förderung durch das Land würde dem im Gesetz genannten Ziel, Information, Bildung und Unterhaltung für jeden und jede zugänglich zu machen, eher Rechnung tragen“, sagte die Landtagsabgeordnete Ulrike Alex heute in Wiesbaden. Zudem fehle in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Bibliotheksentwicklungsplan, der vor allem sicherstellen sollte, dass der ländliche Raum nicht weiter abgehängt wird.