Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus), bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) folgende Ziele in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Kelkheim, Bad Soden, Liederbach, Schwalbach und Eschborn durchzusetzen:
1. Für die gegenwärtige Gegenanflugroute soll kurzfristig die Mindestflughöhe auf 3.000 m angehoben werden.
2. Die Aufzeichnungen der Lärmmessstation auf dem Sulzbacher Rathaus sollen permanent durchgeführt und dahingehend ausgewertet werden, dass bei einer Unterschreitung der Mindestfiughöhe die Verursacher ausfindig gemacht werden und bei Fehlverhalten mit Bußgeld belegt werden.
3. Die nördliche Gegenanflugroute zum Flughafen Frankfurt am Main soll dahingehend überprüft werden, ob eine alternative Routenführung eine Lärmentlastung für die Kommunen herbeiführt.
4. Überdurchschnittlich laute Flugzeuge sind mit deutlich höheren Landegebühren in
Frankfurt/Main zu belegen um langfristig deren Flugaufkommen in Frankfurt zu reduzieren.
5. Die exakte Routenführung muss Teil ordentlicher Planverfahren werden, indem die betroffene Bevölkerung ein Anhörungs- und Einspruchsrecht erhält.
6. Die Einführung alternativer lärmmindemder Anflugverfahren, die an anderen Großflughäfen seit vielen Jahren üblich sind, ist zu prüfen.
7. Die Gemeindevertretung bekräftigt nochmals, die bereits mit Beschluss der
Gemeindevertretung am 28.01.2001, erhobene Forderung nach Einführung eines
Nachtflugverbotes in der Zeit zwischen 22:000 Uhr und 06:00 Uhr am Flughafen Frankfurt am Main.


